SEITE: 543 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 & KfW-Energie-Effizienz-Experte

Energieausweis

Heinrich Balzer  • 29.03.2024 06:58 Uhr

Wenn Wohnungen oder Häuser verkauft oder vermietet werden, müssen Energieausweise, ab 1. Januar 2009 für Wohngebäude und ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude, den Käufern bzw. Mietern vorgelegt werden!!

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Verbrauchsausweis

Generell für Gebäude ab 5 WE, unabhängig vom Baujahr.
Für Gebäude mit 1 - 4 WE ab Baujahr 1978 und für ältere Gebäude, wenn sie zwischenzeitlich mindestens auf das Niveau der 1. WSVO saniert wurden.

Bedarfsausweis

Gebäude bis 4 WE und Bauantrag vor 1.11.1977.
Gerne erstelle ich den Energieausweis für Ihr Gebäude.
Rufen Sie mich einfach an oder senden Sie mir eine e-mail,ich werde mich bei Ihnen melden.P.S. Den Fragebogen für den Verbrauchsausweis können Sie auf meiner homepage runterladen!


Fragebogen Verbrauchsausweis
Fragebogen Bedarfsausweis
Zusatzfragebogen Anbau